Scheidung & Immobilie: Faire Wege zur Aufteilung

Scheidung & Immobilie: Faire Wege zur Aufteilung

6. November 2024
Ein geschiedenes Paar Rücken an Rücken

Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?

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Häufig entbrennen bei einer Scheidung Konflikte um die gemeinsame Immobilie. Wenn noch ein Immobilienkredit abzuzahlen ist, stehen die Optionen offen, diesen gemeinsam fortzuführen oder vorzeitig zu begleichen. Oftmals wird das Eigentum durch Auszahlung eines Partners übertragen.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kann eine Teilungsversteigerung unausweichlich sein, die meist finanzielle Einbußen nach sich zieht. Zudem müssen bei einem Verkauf der Immobilie steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer und die Grunderwerbsteuer bedacht werden.

## Was bedeutet der Zugewinnausgleich?

In einer Ehe ohne Ehevertrag leben die Partner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögenswerte, die vor der Ehe bestanden, bleiben individuell, während in der Ehe erworbene Vermögenswerte beiden Partnern zustehen. Bei einer Scheidung wird das Vermögen zu Beginn und am Ende der Ehe verglichen. Der Partner mit mehr Zugewinn muss einen Ausgleich zahlen, um die Vermögensverhältnisse anzugleichen. Markus Bittner erklärt: „Immobilien, die während der Ehe erworben wurden, müssen gerecht aufgeteilt werden. Erbschaften bleiben jedoch beim Zugewinnausgleich außen vor.“

## Optionen für die Immobilie bei einer Scheidung

– **Realteilung:** Die Umwandlung des Hauses in zwei separate Einheiten ist eine Möglichkeit.
– **Verkauf:** Nach Abzug der Kreditschulden wird der Erlös geteilt.
– **Übernahme durch einen Partner:** Ein Partner behält die Immobilie und zahlt den anderen aus.
– **Vermietung:** Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz, und die Mieteinnahmen werden geteilt.
– **Übertragung an Kinder:** Volljährige Kinder können die Immobilie übernehmen, auch die Kreditverpflichtungen.
– **Gemeinsames Wohnrecht:** Beide Partner nutzen getrennte Bereiche des Hauses.
– **Teilungsversteigerung:** Bei Uneinigkeit kann eine Zwangsversteigerung erfolgen.
– **Wohnrecht eines Partners:** Ein Partner nutzt das Haus mietfrei; dies wird bei Unterhaltszahlungen berücksichtigt.

## Bewertung, Kreditübertragung und Verkaufsförderung

Der Wert des Hauses wird durch Subtraktion der Schulden vom Marktwert bestimmt. Markus Bittner rät: „Eine objektive Bewertung durch einen Fachmann ist essenziell, um eine gerechte Grundlage für die Aufteilung zu schaffen.“ Bei bestehendem Immobilienkredit muss die Bank der Übertragung auf einen Partner zustimmen. Ist dies nicht möglich, können beide den Kredit weiterführen oder vorzeitig ablösen, was oft mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist.

Für den Verkauf Ihrer Immobilie kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Makler entscheidend sein. Ein Profi erleichtert den Verkaufsprozess durch professionelle Vermarktung, Preisverhandlungen und die Abwicklung aller Formalitäten.

**Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in Krefeld und Umgebung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.**

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © konradbak/Depositphotos.com

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